Gesetzliche Abschlussprüfungen
Ihre Unternehmen ist eine französische Gesellschaft oder die Tochter eines internationalen Konzerns, welche der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht unterliegt, oder Sie beabsichtigen, einen Abschlussprüfer auf vertraglicher Basis zu ernennen. Wir werden als gesetzlicher Abschlussprüfer nach den in Frankreich geltenden berufsrechtlichen Regeln tätig. Basierend auf einer Einschätzung der internen Kontrollen, besteht die gesetzliche Abschlussprüfung auf einer Kontrolle des Jahresabschlusses und führt zu einem Abschlussprüfungsbericht, der ein Testat enthält.
Für Tochtergesellschaften internationaler Konzerne führen wir auch Prüfungen des "Reporting Package" (Handelsbilanz II) durch und erteilen eine "Interoffice Opinion", die an den Konzernabschlussprüfer gerichtet ist.